Der zweitägige Kurs „Medizinische Begutachtung in der Rheumatologie“ wird als fachspezifisches Modul Innere Medizin / Rheumatologie innerhalb des Bundesärztekammer-Curriculums „Medizinische Begutachtung“ bei der jeweiligen Ärztekammer des Veranstaltungsortes beantragt.
Die Inhalte des Kurses sind sehr praxisorientiert und präsentieren zunächst Rheuma, Alltag und Arbeit mit Häufigkeit und Trends der Funktionseinschränkungen, Prognoseindikatoren und Komorbiditäten. Auch Häufigkeit und Trends der AU, Erwerbsminderung, Erhalt der Erwerbstätigkeit und der Bedeutung von Arbeit werden besprochen. Konkret geht es dann um die medizinische Begutachtung nach dem Finalitätsprinzip, mit Bezug auf medizinische und berufliche Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit, gefolgt von Begutachtungen im Schwerbehindertenrecht mit GdB, Merkzeichen und Nachteilsausgleichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Gutachten für Sozialgerichte und Lebensversicherungen. Dabei werden die wichtigsten entzündlich-rheumatischen Krankheiten aus gutachterlicher Sicht besprochen und die schwierige Begutachtung von Schmerz ausführlich dargestellt.
Den Abschluss bilden Gutachten nach dem Kausalitätsprinzip für Unfallversicherung (Arbeits- und Wegeunfälle) oder Berufsgenossenschaften (Kausalität, z. B. reaktive Arthritis)
Teil 1
Teil 2
Ziel ist es, die Spezifika rheumatologischer Begutachtung zu vermitteln.